Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden vertraulich und gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG) sowie dieser Datenschutzerklärung behandelt.
Alexander Fiegler
Stahlbergstr 43
55131 Mainz
info@betonmussweg.de
01608517271
Personenbezogene Daten werden auf unserer Website nur dann erhoben, wenn Sie uns diese freiwillig, z. B. über das Kontaktformular oder per E-Mail, zur Verfügung stellen.
Die von Ihnen übermittelten Daten (z. B. Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und speichern sie nur so lange, wie dies für die Bearbeitung erforderlich ist.
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Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar und werden nicht mit anderen Datenquellen zusammengeführt.
Unsere Website verwendet in der Regel keine Cookies, außer technisch notwendige Session-Cookies, die nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht werden.
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Sie haben jederzeit das Recht auf:
Auskunft über die gespeicherten Daten
Berichtigung unrichtiger Daten
Löschung Ihrer Daten
Einschränkung der Verarbeitung
Widerspruch gegen die Verarbeitung
Datenübertragbarkeit
Bitte wenden Sie sich hierzu an die oben angegebene Kontaktadresse.
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf anzupassen, um sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen anzupassen.
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen der BETONMUSSWEG (nachfolgend „BETONMUSSWEG“) und ihren Kunden.
1.2
Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher sowie Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.3
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn BETONMUSSWEG diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.
2.1
Alle Angebote von BETONMUSSWEG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2.2
Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch BETONMUSSWEG.
2.3
Eigentums- und Urheberrechte an Zeichnungen, Aufmaßen, Planunterlagen oder sonstigen Dokumenten verbleiben bei BETONMUSSWEG.
3.1
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
3.2
Nach Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug ein. BETONMUSSWEG ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben.
3.3
Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungs- und Lieferpflichten von BETONMUSSWEG ohne gesonderte Ankündigung.
3.4
Bei erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist BETONMUSSWEG berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
4.1
Leistungs- und Liefertermine ergeben sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Voraussetzung für die Einhaltung ist die rechtzeitige Klärung aller Ausführungsdetails.
4.2
Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann BETONMUSSWEG entstandene Zusatzkosten und Schäden in Rechnung stellen.
4.3
BETONMUSSWEG haftet nicht für Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung, behördlicher Anordnungen oder unvorhersehbarer Umstände.
4.4
Kann die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht begonnen werden, tritt Annahmeverzug ein.
4.5
Verzug von BETONMUSSWEG tritt erst nach schriftlicher Mahnung ein.
4.6
Bei Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung ist die Haftung nach Ziff. 7 beschränkt.
4.7
Die Leistung ist innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme oder kein Widerspruch, gilt die Leistung nach weiteren 5 Tagen als abgenommen.
4.8
Mit Fertigstellung oder Bereitstellung der Leistung geht die Gefahr auf den Kunden über.
5.1
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BETONMUSSWEG.
6.1
Der Kunde hat die Leistung unmittelbar nach Erbringung zu prüfen und sichtbare Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
6.2
BETONMUSSWEG muss Gelegenheit gegeben werden, Mängel vor Ort zu prüfen.
6.3
BETONMUSSWEG hat das Recht zur Nachbesserung.
6.4
Nach gescheiterter Nacherfüllung kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen. Bei geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
6.5
Schadensersatz ist auf die Differenz zwischen vereinbartem Preis und Wert der mangelhaften Leistung begrenzt.
6.6
Bei Rücktritt besteht kein separater Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln.
6.7
Keine Gewährleistung besteht bei Mängeln, die durch Vorgaben, Pläne oder Anweisungen des Kunden oder Dritter entstehen.
6.8
Keine Haftung besteht bei verschwiegener oder unvollständiger Information, fehlenden Genehmigungen oder durch dritte Unternehmen erbrachte Leistungen.
7.1
BETONMUSSWEG haftet bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
7.2
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, sowie bei gesetzlich zwingender Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz).
8.1
Bohrpunkte und Sägeschnitte müssen bauseits eindeutig markiert sein. Fehlmarkierungen führen zum Haftungsausschluss.
8.2
Der Auftraggeber muss statische Freigaben und Prüfungen auf Leitungen (Strom, Wasser, Heizung etc.) selbst durchführen. BETONMUSSWEG übernimmt hierfür keine Haftung.
8.3
100% Wasserschutz ist technisch nicht möglich. Für Schäden durch Wasser oder Bohrschlamm wird keine Haftung übernommen.
8.4
Schutzmaßnahmen werden nach Aufwand berechnet (4,00 €/m²).
Regie-, Warte- und Stillstandzeiten: 59,00 €/h pro Monteur.
8.5
Mindestrechnungsbeträge pro Einsatz:
– Bohrarbeiten: 240,- €
– Sägearbeiten: 350,- €
8.6
Bauseits bereitzustellen:
– ½“ Wasseranschluss
– 32A Stromanschluss
– Deaktivierung Brandmeldeanlage
– Parkplatz für jede Kolonne
8.7
Maschinenbefestigungen können zusätzliche Bohrlöcher verursachen; deren Verschluss erfolgt bauseits.
8.8
Absicherung von Absturzkanten, Abdeckungen und Schließen von Öffnungen erfolgt bauseits.
9.1
Es gilt deutsches Recht.
9.2
Erfüllungsort für Leistungen ist der Ausführungsort, für Zahlungen der Geschäftssitz von BETONMUSSWEG.
9.3
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von BETONMUSSWEG.
9.4
VOB/B und VOB/C (DIN 18459, jeweils aktuelle Fassung) gelten ergänzend, sofern vereinbart.
10.1
Angebotsgültigkeit: 3 Monate.
10.2
Vor Auftragsbeginn ist eine schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich.
10.3
Mit uns Platz schaffen!
Wir arbeiten in der Region Wiesbaden, Mainz, Bingen, Alzey Worms, Bad Kreuznach, Ingelheim, Rheingau.
Rechtliches
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